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Wahlen

Es gibt verschiedene Arten von Wahlen, bei denen Bürger ihre Stimme abgeben können: Kommunal- und Europawahlen, Bundestagswahl, Landtagswahl, Volksabstimmungen und Bürgerentscheide.

Steht eine Wahl bevor, erhalten alle wahlberechtigten Bürger spätestens drei Wochen vor der Wahl per Post eine Wahlbenachrichtigung. Der Ort und die Zeit der Wahl werden darin bekannt gegeben. Die Wahlbenachrichtigungskarte sollten Sie mit zum Wahllokal nehmen und auf Verlangen müssen Sie sich ausweisen können (Personalausweis oder Reisepass). Dann erhalten Sie von den Wahlhelfern die amtlichen Wahldokumente.
Selbstverständlich können Sie auch per Briefwahl wählen. Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Diesen Wahlschein erhalten Sie mit den Briefwahlunterlagen zusammen in der Gemeindeverwaltung Iffeldorf. Voraussetzung für die Ausstellung eines Wahlscheins ist, dass Sie

  • für die betreffende Wahl wahlberechtigt sind und 
  • im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden alle vier Jahre im Rahmen der Bundestagswahl gewählt. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.  Es gilt dabei das Prinzip der personalisierten Verhältniswahl. Für die Kandidaten gibt es zwei Möglichkeiten, ein Bundestagsmandat zu erhalten und somit Mitglied des Bundestages zu werden:

  • Erststimme: Derjenige, der die meisten Erststimmen eines Wahlkreises erhält, wird automatisch in den Bundestag gewählt.
  • Zweitstimme: Ein Kandidat kann auch über die Landesliste seiner Partei in den Bundestag gewählt werden. Mit der Zweitstimme wählt man nicht direkt eine Person, sondern eine Partei. Der prozentuale Anteil der Zweitstimmen bestimmt die Sitze der Partei im Bundestag. Allerdings muss eine Partei mindestens 5% der Zweitstimmen oder mindestens 3 Direktmandate erhalten, um in den  Bundestag einziehen zu dürfen.

Nach Artikel 38 des Grundgesetzes muss die Bundestagswahl „allgemein, frei, unmittelbar, gleich und geheim” sein.

Bei der Landtagswahl in Bayern werden die Mitglieder des Landtags mit Sitz in München gewählt. Welche Kandidaten gewählt werden und in den Landtag einziehen, entscheidet somit auch darüber, welche Parteien mit wie vielen Parlamentssitzen vertreten sind.  Im Landtag sitzen insgesamt 180 Abgeordnete. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre.

Da die Landtagsabgeordneten den Ministerpräsidenten / die Ministerpräsidentin wählen, hat die Wahl der Landräte indirekt Einfluss darauf, wer Ministerpräsident/in von Bayern wird. Jede Partei stellt vor den Landtagswahlen einen Spitzenkandidaten auf.

Wahlberechtigt ist, wer

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnung in Bayern hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
  • im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt wird.

Die nächsten Landtagswahlen werden im Herbst 2023 stattfinden.

Ergebnisse und Informationen zur Wahl unter: www.bayern.landtag.de 

Volksabstimmungen

Unter dem Sammelbegriff Volksabstimmungen versteht man drei verschiedene Formen der direkten Beteiligung des deutschen Volkes an politischen Entscheidungen:

  • Volksbegehren: Eine bestimmte Anzahl von Personen aus dem Volk zwingt die Regierung dazu, sich mit bestimmten Fragen/Problemen auseinanderzusetzen.
  • Volksbefragung: Das Volk wird über ein bestimmtes Thema befragt bzw. um eine Meinungsäußerung gebeten.
  • Volksentscheid: Dem Volk werden zwei oder mehrere Alternativen zur Abstimmung vorgelegt; die Entscheidung ist verbindlich.

Bürgerentscheide

Dem Volksentscheid entspricht auf kommunaler Ebene der Bürgerentscheid. Die Bürger in einer kommunalen Gebietskörperschaft (Gemeinde, Landkreis oder Bezirk) können über bestimmte Sachfragen, die die Kommune betreffen, in geheimer Wahl selbst entscheiden.

Wenn die Bürger durch eine Unterschriftenaktion eine bestimmte Mindestzahl erreichen (Bürgerbegehren), können sie einen Bürgerentscheid herbeiführen. Auch die kommunalen Vertreter (Gemeinderat, Kreisrat, Bezirksrat) können durch Mehrheitsbeschluss einen Bürgerentscheid zulassen.

Die zur Abstimmung gestellte Frage muss immer mit „Ja” oder „Nein” zu beantworten sein.

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